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Teilnahmebedingungen für Bezirkslehrgänge

1. Anmeldung

DLRG Deggenhausertal
Kolbengasse 6a
88693 Deggenhausertal

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt über die Homepage. Die Bezirke und Ortsgruppen erhalten grundsätzlich eine Kopie der Anmeldung. Ist ein Bezirk oder eine Ortsgruppe mit der Anmeldung nicht einverstanden, so muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung beim Bildungswerk LV Württemberg schriftlich widersprochen werden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.
Die Lehrgangsleitung bzw. die Dozenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben. Sollte sich ein Teilnehmender einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmender nicht die geforderten Übung, so sind die Lehrgangsleitung oder die Dozenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Lehrgangsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

3. Teilnahmegebühr

Für Lehrgänge und Nachprüfungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Teilnahmegebühren für Nachprüfungen sind analog zu den bei Lehrgängen (eintägig > 20 €, zweitägig > 70 €).
Die Rechnungslegung und der Einzug der Teilnahmegebühr erfolgen per Rechnung oder per Lastschrift vom Konto der entsendenden Gliederung des LV Württemberg. Andere Kostenträger müssen ihre komplette Bankverbindung angeben.

4. Zusage / Absage von Lehrgängen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Lehrgänge, die mit dem entsprechenden Logo gekennzeichnet sind fallen unter die Regelung, dass max. 3 Personen aus einer OG an dem Lehrgang teilnehmen können.
Wenn sich mehr als 3 Personen einer OG anmelden liegt es im Ermessen der OG, welche Personen auf der Teilnehmerliste und welche auf der Warteliste geführt werden. Anmeldungen aus den Landesverbänden Württemberg, Baden und Sachsen werden zuerst berücksichtigt. Interessierte aus anderen Landesverbänden können nur dann einen Teilnahmeplatz erhalten, wenn der Lehrgang zum Anmeldeschluss noch nicht ausgebucht ist. Bei Lehrgängen, bei denen der Bedarf sehr hoch ist, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von drei Personen pro Ortsgruppe. Sofern der Lehrgang nicht ausgebucht ist können auch mehr als drei Personen pro Ortsgruppe am Lehrgang teilnehmen.
Mit dem Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmende eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Das DLRG Bildungswerk LV Württemberg behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

5. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten Verpflegung am Lehrgangstag. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind an den Bezirk / die Ortsgruppe zu richten.

6. Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Lehrgang später als sechs Wochen vor der Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.

7. Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z. B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, Alkoholmissbrauch etc.) hat die vom DLRG Landesverband eingesetzte Lehrgangsleitung die Möglichkeit diese vom Lehrgang auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen Weisungen der Lehrgangsleitung verstoßen.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangsleitung berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang zu veranlassen bzw. bei volljährigen Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt nicht. Über die Lehrgangsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

8. Sonderurlaub & Bildungszeit

Für Lehrgänge, Seminare und Tagungen, sowie für Betreuerinnen / Betreuer von Freizeiten kann beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden.
Für alle Lehrgänge und Seminare kann beim Arbeitgeber Bildungszeit beantragt werden.

9. Teilnahmebestätigung

Jeder Teilnehmende erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.

10. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren zu einem Lehrgang ist nicht gestattet.

11. Schlussbestimmungen

Detailierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang zu entnehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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